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AG Dresden, 28.03.2014 - 140 C 1183/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Mietvertrag - formelle Anforderungen an Heizkostenabrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06
Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer …
Auszug aus AG Dresden, 28.03.2014 - 140 C 1183/13
Der Beklagte hat für das Jahr 2009 Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 926, 26 EUR und für das Jahr 2010 solche in Höhe von 575, 15 EUR gegenüber den Klägern formell nicht ordnungsgemäß abgerechnet, so dass diese Kostenpositionen aus der Abrechnung herauszurechnen sind (BGH VIII ZR 1/06). - BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07
Anforderungen an die Vorerfassung des Verbrauchs bei zwei Benutzergruppen
Auszug aus AG Dresden, 28.03.2014 - 140 C 1183/13
Es kann zudem dahinstehen, ob auch die Aufteilung der Gesamtkosten auf Nutzergruppen nicht nachvollziehbar ist, wobei im Gegensatz zu der (nur) für einen Rechtskundigen erforderlichen Verständlichkeit der Heizkostenabrechnung die Aufteilung auf Nutzergruppen auch für einen durchschnittlich gebildeten Mieter nachvollziehbar sein muss (BGH VIII ZR 57/07). - BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 268/10
Wohnraummiete: Formelle Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung
Auszug aus AG Dresden, 28.03.2014 - 140 C 1183/13
Dabei genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für eine formell wirksame Abrechnung im Bereich der Heizkostenverordnung, dass ein mit den Rechtsvorschriften der HeizKV vertrauter Mieter anhand der mitgeteilten Faktoren die vorgenommene Abrechnung überprüfen kann (BGH VIII ZR 268/10 m. w. N.).